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Für einen effektiven Schutz sind vom Gesetzgeber
feste Sicherheitsabstände zu Gefahrenquellen festgelegt.
Wählen Sie je nach erforderlichem Sicherheitsabstand
die entsprechenden Flächenelemente
aus. Geschlossene Flächenelementen wie Blech,
Polycarbonat oder Glas haben einen erforderlichen
Sicherheitsabstand von 0 mm. Offene Flächenelemente,
wie Schweiß- oder Wellgitter haben einen
erforderlichen Sicherheitsabstand von 200 mm (bei
einer Öffnungsweite von 40 x 40 mm). Unter Berücksichtigung
der Höhe der Gefahrenquelle stehen Ihnen
im Standard die Rahmenhöhen 1400/2000 mm, bzw.
1460/2060 mm bei der bevorzugten Feld-Lösung
zur Verfügung. Individuelle Höhen erhalten Sie auf
Anfrage.
Sicherheitsabstand vom Boden in mm
225
2600
2400
2200
2000
1800
1600
1400
1200
1000
800
600
400
180
0
2600
2400
2200
2000
1800
1600
1400
1200
1000
800
600
400
180
0
Sicherheitsabstände
0 200 400 600 800 1000 1200
Gefahrenstellenabstand in mm
Sicherheitsabstand vom Boden in mm
0 200 400 600 800 1000
Gefahrenstellenabstand in mm
Gefahrenstellenabstand für
Rahmenhöhe 1400 mm
Gefahrenstellenabstand für
Rahmenhöhe 2000 mm
Gefahrenbereich (hohes Risiko)
Gefahrenbereich (geringes Risiko)
Sicherheitsabstand
Schutzeinrichtung
Gefahrenbereich (hohes Risiko)
Gefahrenbereich (geringes Risiko)
Sicherheitsabstand
Schutzeinrichtung
Schutzeinrichtungen
Mit unseren Schutzeinrichtungen sichern Sie Ihre
Anlagen, Maschinen und Produktionsbereiche dank
der flexiblen Modulbauweise wirtschaftlich und
effektiv ab. Wählen Sie aus einem breiten Sortiment
an Maschineneinhausungen, Schutzzäunen, Flächenelementen,
Türen und Fenstern, die auf Wunsch
elektrisch abgesichert werden können. Auch die
Anbindung von pneumatischen, hydraulischen oder
elektromotorisch betätigten Türelementen an Ihre
Maschinensteuerung ist problemlos möglich. Alle
mk Schutzeinrichtungen werden unter Berücksichtigung
der länderspezifisch einschlägigen Sicherheitsnormen
konstruiert und gefertigt. So sind Sie und
Ihre Mitarbeiter immer auf der sicheren Seite.
Berücksichtigt wird die Norm DIN EN ISO 13857:2008-06 (Sicherheitsabstände gegen das Erreichen von
Gefährdungsbereichen mit den oberen und unteren Gliedmaßen).