9
336
Geländer
Hinweise/Technische Daten
Anwendungen für Geländer sind vielfältig, z.B.
Treppen, Podeste, Arbeitsbühnen oder sonstige
Plattformen. Treppen müssen ab vier Stufen mit
einem Geländer versehen werden.
Bis zu einer Stufenbreite von 1500 mm muss das
Geländer einseitig in Abwärtsrichtung rechts montiert
werden. Bei breiteren Stufen muss das Geländer
beidseitig ausgeführt werden.
Handlauf
Das Profil mk 2040.16 entspricht mit seinem
Durchmesser von 40 mm den Anforderungen der
Norm DIN EN ISO 14122-3. Sowohl die Verbindungstechnik
der Handläufe, als auch die Endkappen
sind mit großen Radien ausgeführt, um
Verletzungsgefahren zu vermeiden.
Geländerhöhe
Für die Mindesthöhe von Geländern sehen die Vorschriften
verschiedene Werte vor. So müssen Geländer
an einer Treppe mindestens 900 mm hoch
sein und bei Podesten 1100 mm.
Fußleiste
Höhe min. = 100 mm
Knieleisten
Geländer sind grundsätzlich mit Knieleisten (Querverstrebung
zwischen Geländerpfosten) auszuführen.
Der Abstand der Knieleisten zum Podestboden
und Handlauf darf maximal 500 mm betragen.
Pfostenabstand
Der Abstand zwischen den Pfosten muss kleiner
1500 mm sein. Er ist so zu wählen, dass eine
Querkraft von mindestens 500 N/m aufgenommen
werden kann.
Treppen und Podeste