In einer Produktion für pharmazeutische Erzeugnisse wird im Rahmen des Brandschutzkonzeptes eine mobile Überbrückung über eine Förderstrecke benötigt. Diese soll das Erreichen der nächsten Fluchttür und die Einhaltung der Fluchtwege gewährleisten. Die Brückenkonstruktion muss aus nicht-brennbaren, reinraumkonformen Materialien bestehen und aus Gründen der Arbeitssicherheit rutschfest aufgeführt sein. Zudem muss die Brücke einer Belastung von mind. 240 kg standhalten und darf den darunter verlaufenden Transport der Produkte nicht beeinträchtigen.
Brücken-Konstruktion aus Treppen- und Geländerelementen mit geschlossenen Reinraumprofilen der Serie 40, für eine partikelarme Auslegung. Die Trittflächen sind durch die Verwendung von mk-Stufenprofilen und Riffelblech auf der Plattform rutschfest. Für Reinigungs- bzw. Instandhaltungsarbeiten an der Brücke und der darunterliegenden Förderstrecke kann die Brücke entfernt werden. Alle Oberflächen sind gegenüber gängigen Reinigungsmitteln beständig. Die Konstruktion wurde gemäß den Vorschriften der Arbeitsschutzrichtlinie (Verkehrswege) ausgeführt.